Seminar: Die Rechtsschutzversicherung im Schadensfall
Die wesentlichen Voraussetzungen für den Deckungsanspruch
Seminar:
Die Rechtsschutz-Versicherung im Schadensfall
Die wesentlichen Voraussetzungen für den Deckungsanspruch
1-Tages-Kompakt-Seminar für Anwälte
Die „Ablehnungsquote“ in der Rechtsschutzversicherung ist hoch im Vergleich zu anderen Versicherungszweigen. Das mehr als 20 DIN A4 Seiten lange Vertragswerk der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) bietet den Schadenabteilungen ein reichhaltiges „Instrumentarium“, die Deckung wenigstens aus einem Grund abzulehnen. Ein beachtlicher Teil der Deckungsablehnungen in der Rechtsschutzversicherung ist unrichtig oder fragwürdig und kann „umgedreht“ werden (oft auch ohne Deckungsprozess). Dafür sind Erfahrungen im Umgang mit Versicherern notwendig, aber auch ausgezeichnete Kenntnisse der ARB und im Versicherungsrecht. Als Experten in der Rechtsschutzversicherung und im Versicherungsrecht verfügen wir über diese Erfahrungen und Kenntnisse und geben sie kompakt im 1-Tages-Seminar weiter.
Aktuell kein Termin geplant
1-Tagesseminar
Seminarinhalte
Tücken bei der Informantionsobliegenheit
aktuelle Judikatur zu den ARB
Auslegungsgrundsätze für AVB und ihre praktische Anwendung
häufige Fehlerquellen bei Deckungsablehnungen
Schritte („systematisches Vorgehen“) bei der Deckungsprüfung
Mehr zu Themen und Ablauf
Das Seminar beginnt um 09:00 Uhr.
Wir verschaffen uns einen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen für den Deckungsanspruch
- in sachlicher Hinsicht: primäre Risikoumschreibung in den Rechtsschutz-Bausteinen, Abgrenzungs- und Risikoausschlüsse
- in zeitlicher Hinsicht: Festlegung des Versicherungsfalles, zeitliche Risikoausschlüsse
- Umfang: welche Kosten muss der Versicherer übernehmen?
Wir besprechen die Urteile zur Rechtsschutzversicherung – besonders jene, die für denVersicherungsnehmer wichtig sind. Der OGH hat in den letzten paar Jahren eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die die Position des Rechtsschutz-VN wesentlich stärken.
Worauf ist bei der Deckungsanfrage und der Kommunikation mit dem Versicherer zu achten?
Deckungseinwände wegen angeblicher Obliegenheitsverletzung häufen sich in letzter Zeit. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn es trotz aller Bemühungen und guter Argumente bei der Rechtsschutzdeckung „hakt“? Stichworte: Deckungsgutachten, Deckungsklage, Einschaltung eines Prozessfinanzierers.
Es gibt während des Seminars und in den Pausen Gelegenheit zu diskutieren und auch konkrete Fragen beziehungsweise „Fälle“ zu besprechen.

Die Vortragenden:
2 Top-Experten der Rechtsschutzversicherung

Dr. Helmut TENSCHERT
hat die Rechtsschutzversicherung „von der Pike auf“ gelernt (D.A.S. und ARAG) und war dann Vertriebschef von ARAG. Seit 2007 selbständig als Makler und Berater für Spezialprodukte (D&O, Rechtsschutzversicherung). Auf diesen Fachgebieten ist er einer der
„meistbeschäftigten“ Vortragenden in Österreich.

Dr.Thomas HARTMANN
war langjähriger Leiter der Sparte Rechtsschutzversicherung bei UNIQA. Seit 2010 selbständig als Autor (Hartmann, Rechtsschutzversicherung – Prüfung von Deckungsablehnungen“, Wien 2012), Experte für Deckungsfragen und Referent bei
Fachveranstaltungen. Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete Rechtsschutz- und
Haftpflichtversicherung: