Seminar: Die Rechtsschutzversicherung im Schadensfall

Die wesentlichen Voraussetzungen für den Deckungsanspruch

Seminar:

Die Rechtsschutz-Versicherung im Schadensfall

Die wesentlichen Voraussetzungen für den Deckungsanspruch

1-Tages-Kompakt-Seminar für Anwälte

Die „Ablehnungsquote“ in der Rechtsschutzversicherung ist hoch im Vergleich zu anderen Versicherungszweigen. Das mehr als 20 DIN A4 Seiten lange Vertragswerk der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) bietet den Schadenabteilungen ein reichhaltiges „Instrumentarium“, die Deckung wenigstens aus einem Grund abzulehnen. Ein beachtlicher Teil der Deckungsablehnungen in der Rechtsschutzversicherung ist unrichtig oder fragwürdig und kann „umgedreht“ werden (oft auch ohne Deckungsprozess). Dafür sind Erfahrungen im Umgang mit Versicherern notwendig, aber auch ausgezeichnete Kenntnisse der ARB und im Versicherungsrecht. Als Experten in der Rechtsschutzversicherung und im Versicherungsrecht verfügen wir über diese Erfahrungen und Kenntnisse und geben sie  kompakt im 1-Tages-Seminar weiter. 

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1-Tagesseminar

Seminarinhalte

  Tücken bei der Informantionsobliegenheit

  aktuelle Judikatur zu den ARB

  Auslegungsgrundsätze für AVB und ihre praktische Anwendung

  häufige Fehlerquellen bei Deckungsablehnungen

  Schritte („systematisches Vorgehen“) bei der Deckungsprüfung

 

Mehr zu Themen und Ablauf

Das Seminar beginnt um 09:00 Uhr.

Wir verschaffen uns einen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen für den Deckungsanspruch

  • in sachlicher Hinsicht: primäre Risikoumschreibung in den Rechtsschutz-Bausteinen, Abgrenzungs- und Risikoausschlüsse
  • in zeitlicher Hinsicht: Festlegung des Versicherungsfalles, zeitliche Risikoausschlüsse
  • Umfang: welche Kosten muss der Versicherer übernehmen?

Wir besprechen die Urteile zur Rechtsschutzversicherung – besonders jene, die für denVersicherungsnehmer wichtig sind. Der OGH hat in den letzten paar Jahren eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die die Position des Rechtsschutz-VN wesentlich stärken.

Worauf ist bei der Deckungsanfrage und der Kommunikation mit dem Versicherer zu achten?
Deckungseinwände wegen angeblicher Obliegenheitsverletzung häufen sich in letzter Zeit. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn es trotz aller Bemühungen und guter Argumente bei der Rechtsschutzdeckung „hakt“? Stichworte: Deckungsgutachten, Deckungsklage, Einschaltung eines Prozessfinanzierers.

Es gibt während des Seminars und in den Pausen Gelegenheit zu diskutieren und auch konkrete Fragen beziehungsweise „Fälle“ zu besprechen.

Die Vortragenden:
2 Top-Experten der Rechtsschutzversicherung

Dr. Helmut TENSCHERT

hat die Rechtsschutzversicherung „von der Pike auf“ gelernt (D.A.S. und ARAG) und war dann Vertriebschef von ARAG. Seit 2007 selbständig als Makler und Berater für Spezialprodukte (D&O, Rechtsschutzversicherung). Auf diesen Fachgebieten ist er einer der
„meistbeschäftigten“ Vortragenden in Österreich.

Dr.Thomas HARTMANN

war langjähriger Leiter der Sparte Rechtsschutzversicherung bei UNIQA. Seit 2010 selbständig als Autor (Hartmann, Rechtsschutzversicherung – Prüfung von Deckungsablehnungen“, Wien 2012), Experte für Deckungsfragen und Referent bei
Fachveranstaltungen. Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete Rechtsschutz- und
Haftpflichtversicherung: